DSGVO-Schmerzensgeld-Tabelle
Deutschland, Arbeitnehmer
Hier finden Sie eine aktuelle Tabelle mit den DSGVO-Schmerzensgeldern, die bisher von Gerichten zugesprochen wurden. Die Tabelle kann für Sie einen Anhaltspunkt bieten, mit wie viel Schmerzensgeld Sie rechnen können. Der tatsächliche Wert hängt jedoch von verschiedensten Faktoren ab und ist jeweils eine Einzelfallentscheidung des Gerichts.
Verstoß | Aktenzeichen | Betrag | |
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Verstoß:
Keine Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO
Der ehemalige Arbeitgeber des Klägers hatte über 20 Monate hinweg keine Auskunft nach Art. 15 DSGVO erteilt. Das Gericht verurteilte die Beklagte daher zur Zahlung von 10.000,00 Euro Schmerzensgeld, davon ausgehend, dass 500,00 Euro pro Monat der Verzögerung geschuldet sind.
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Aktenzeichen:
ArbG Oldenburg, Teilurteil vom 09.02.2023 – 3 Ca 150/21
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Betrag:
10000
| zum Urteil |
Verstoß:
Verspätete Auskunft entgegen Art. 15 DSGVO
Der Kläger hatte bei der Beklagten wiederholt Auskunft nach Art. 15 DSGVO beantragt, die jedoch zunächst nicht und dann nur unvollständig bearbeitet wurden. Das Gericht erkannte auf ein Schmerzensgeld, das deutlich höher war als die vom Kläger beantragten 2.000€.
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Aktenzeichen:
ArbG Duisburg, Urteil vom 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
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Betrag:
10000
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen des Arbeitnehmers nach Beendigung dessen Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitnehmer hatte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Schulungsvideos und Abbildungen erstellt, die der Arbeitgeber auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiterverwendete, ohne dass dafür eine wirksame Einwilligung vorlag.
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Aktenzeichen:
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.7.2023 - 3 Sa 33/22
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Betrag:
10000
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Weitergabe von Arbeitnehmerdaten (Gehaltsdaten)
Die Daten wurden innerhalb eines Konzerns an eine Zentralstelle gemeldet, um die Gehälter der jeweiligen Unternehmen vergleichen zu können. Dies war ungerechtfertigt, da es für die Vergleichbarkeit auch ohne Personenbezug hätte geschehen können. In 2. Instanz abgeändert auf 4000€ (OLG Hamm, Urteil vom 31.08.2021 – 9 U 56/20).
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Aktenzeichen:
LG Bochum, Urteil vom 22.01.2020 – I-2 O 186/19
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Betrag:
8000
| zum Urteil |
Verstoß:
Erfassung und Verarbeitung nicht erforderlicher Arbeitnehmerdaten (private WhatsAppNachrichten)
Rechtswidriges Auslesen der WhatsApp-Nachrichten eines Arbeitnehmers entgegen § 26 Abs. 1 BDSG
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Aktenzeichen:
ArbG Mannheim, Urteil vom 20.5.2021 – 14 Ca 135/20
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Betrag:
7500
| zum Urteil |
Verstoß:
Unzulässige Videoüberwachung eines Arbeitnehmers
In dem Büro, in dem die Klägerin arbeitete, wurden Videokameras installiert und dort mehrere Monate aufbehalten. In der Vorinstanz (Arbeitsgericht Wetzlar vom 01. September 2009 – 3 Ca 211/08) wurden ihr dafür 15.000,00 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, in der Berufung wurde dieses auf 7.000,00 Euro reduziert.
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Aktenzeichen:
LAG Hessen, Urteil vom 25.10.2010 – 7 Sa 1586/09
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Betrag:
7000
| zum Urteil |
Verstoß:
Verspätete und mangelhafte Auskunft entgegen Art. 15 DSGVO
Der Kläger erhielt die Datenauskunft von seinem Arbeitgeber verspätet. Das Gericht setzt daraufhin für die ersten zwei Monate der Verspätung jeweils 500 €, für die weiteren etwa drei Monate jeweils 1.000 € und für die beiden inhaltlichen Mängel der Auskunft jeweils 500 € an.
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Aktenzeichen:
ArbG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2020 – 9 Ca 6557/18
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Betrag:
5000
| zum Urteil |
Verstoß:
Unbefugte Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos
Die Klägerin arbeitete an einer Universität, die sie um ihre Einwilligung bat, ihr Foto in einem Werbeflyer zu verwenden. Sie lehnte explizit ab, da sie fürchtete, nur wegen ihrer Ethnie in den Flyer aufgenommen zu werden. Der Flyer mit ihrem Foto wurde dennoch gedruckt.
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Aktenzeichen:
ArbG Münster, Urteil vom 25.03.2021 – 3 Ca 391/20
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Betrag:
5000
| zum Urteil |
Verstoß:
Verspätete Auskunft entgegen Art. 15 DSGVO und Weitergabe von Arbeitnehmerdaten
Der beklagte Arbeitgeber beging nach der Kündigung des Klägers verschiedene Datenschutzverstöße: So wurde die Kündigung an Dritte wie Vertragspartner und Behörden weitergegeben und die Auskunft nach Art. 15 DSGVO erst nach 8 Monaten beantwortet.
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Aktenzeichen:
ArbG Berlin Teilurt. v. 15.6.2022 – 55 Ca 456/21
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Betrag:
5000
| zum Urteil |
Verstoß:
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (Arbeitgeber)
Der Kläger hatte ein Auto bei der Konkurrenz gekauft, wickelte den Vertrag aber über seine berufliche E-Mail-Adresse ab. Als es Probleme mit der Zahlung gab, schrieb der Verkäufer schließlich eine E-Mail an den Vorgesetzten des Klägers, der diesen zu einem Gespräch bat.
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Aktenzeichen:
LG Köln, Urteil vom 28.09.2022 - 28 O 21/22
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Betrag:
4000
| zum Urteil |
Verstoß:
Offenlegung privater Daten eines Arbeitnehmers
Der Kläger war Arbeitnehmer bei der Beklagten. Er hatte ein betriebliches Smartphone mit Erlaubnis zur privaten Nutzung bekommen. Die darin erhaltenen privaten Daten las die Beklagte aus und versuchte sie, im Kündigungsschutzprozess gegen den Arbeitnehmer zu nutzen.
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Aktenzeichen:
LAG Baden-Württemberg Urt. v. 27.1.2023 - 12 Sa 56/21
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Betrag:
3000
| zum Urteil |
Verstoß:
Verspätete Auskunft entgegen Art. 15 DSGVO
Der Arbeitgeber hatte die Datenschutzauskunft deutlich verspätet und unvollständig erteilt.
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Aktenzeichen:
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.7.2023 - 9 Sa 73/21
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Betrag:
2500
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Datenweiterleitung (Arbeitnehmerdaten)
Unrechtmäßige Weitergabe von Beschäftigtendaten (Stammdaten) durch Personalabteilung an Konzernmutter, die diese zu Controlling-Zwecken noch an einen Auftragsverarbeiter weitergab
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Aktenzeichen:
LAG Hamm, Urteil vom 14.12.2021 – 17 Sa 1185/20
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Betrag:
2000
| zum Urteil |
Verstoß:
Unvollständige Auskunft entgegen Art. 15 DSGVO
Die Klägerin forderte als Arbeitnehmerin Auskunft über zwei verschiedene Sachverhalte. Beide wurden offensichtlich unvollständig beantwortet. Das Gericht sprach pro unvollständiger Auskunft 1000 Euro Schmerzensgeld zu.
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Aktenzeichen:
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2021 – 10 Sa 443/21
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Betrag:
2000
| zum Urteil |
Verstoß:
Nutzung von Videoaufnahmen einer Arbeitnehmerin ohne wirksame Einwilligung
Eine Arbeitnehmerin hatte an einem Videodreh für ein Werbevideoteilgenommen, jedoch keine wirksame Einwilligung abgeben. Für die unerlaubte Nutzung wurde ihr Schmerzensgeld zugesprochen. Die Entscheidung wurde angefochten, jedoch durch das LAG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 01.06.2022, 6 Ta 49/22) gehalten
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Aktenzeichen:
ArbG Kiel, Beschluss vom 28.04.2022, 2 Ca 82 e/22
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Betrag:
2000
| zum Urteil |
Verstoß:
Nutzung von Videoaufnahmen einer Arbeitnehmerin ohne wirksame Einwilligung
Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz (ArbG Kiel, Beschluss vom vom 28.04.2022, 2 Ca 82 e/22), dass ein Schmerzensgeld von 2.000,00€ für unberechtigte Videoaufnahmen einer Angestellten angemessen ist und in diesem Umfang Prozesskostenhilfe zu gewähren ist.
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Aktenzeichen:
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.06.2022, 6 Ta 49/22
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Betrag:
2000
| zum Urteil |
Verstoß:
Verspätete Auskunft entgegen Art. 15 DSGVO
Der Arbeitgeber hatte die Datenschutzauskunft verspätet erteilt. Erstinstanzlich war das Arbeitsgericht von 500€ pro Monat (gesamt 1000€) ausgegangen, was der Klägerin zu gering erschien. In der Berufung erlangte sie das Doppelte.
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Aktenzeichen:
LAG Hessen, Urteil vom 27.01.2023 - 14 Sa 359/22
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Betrag:
2000
| zum Urteil |
Verstoß:
Verspätete Auskunft entgegen Art. 15 DSGVO
Der Kläger beantragte im Zuge einer Kündigungsschutzklage Auskunft über die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Beklagte kam diesem Ersuchen erst nach über drei Monaten nach. Das Arbeitsgericht sprach dem Kläger je Monat verspäteter Auskunft 500,00 Euro zu, d.h. insgesamt 1500,00 Euro.
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Aktenzeichen:
ArbG Neumünster, Urteil vom 11.08.2020 (1 Ca 247 c/20)
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Betrag:
1500
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Datenweiterleitung (Gesundheitsdaten)
Der Kläger war ein Ausländer mit Aufenthaltstitel. Seine Arbeitgeberin, die Beklagte, übersandte eine Beschwerde über eine Nichtmeldung und seine Erkrankung an die Ausländerbehörde sowie an die Agentur für Arbeit, um die Kündigung zu rechtfertigen
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Aktenzeichen:
ArbG Dresden, Urteil vom 26.08.2020 – 13 Ca 1046/20
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Betrag:
1500
| zum Urteil |
Verstoß:
Verarbeitung nicht erforderlicher Arbeitnehmerdaten (Beobachtung durch Detektiv)
Der Beklagte, Arbeitgeber des Klägers, vermutete dass der als arbeitsunfähig krank gemeldete Kläger nur "krankfeierte" und ließ ihn daher durch einen Privatdetektiv beobachten.
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Aktenzeichen:
LAG Hessen, Urteil vom 18.10.2020 – 16 Sa 380/20
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Betrag:
1500
| zum Urteil |
Verstoß:
Beobachtung eines Arbeitnehmers durch einen Detektiv
Der Arbeitgeber ließ einen Arbeitnehmer, bei dem er Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit vermutete, durch einen Detektiv überwachen.
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Aktenzeichen:
LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2023 - 12 Sa 18/23
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Betrag:
1500
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Verwendung von Namen und Zitat einer Person nach Beendigung dessen Auftragsverhältnisses
Ein prominenter Koch hatte der Beklagte einmalig seinen Namen und ein Zitat für Werbemaßnamen zur Verfügung gestellt, klagte jedoch, als die Beklagte dieses auch nach dem Vertragsende noch weiter nutzte. Das Gericht bemaß die Höhe des Schmerzensgeldes anhand der (üblicherweise im Urheberrecht angesiedelten) Lizenzanalogie auf 1.500,00 Euro.
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Aktenzeichen:
OLG Köln, Urteil vom 04.05.2023 - 15 U 3/23
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Betrag:
1500
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Datenweiterleitung (Gesundheitsdaten) an Dritte (Arbeitgeber)
Die Klägerin betreibt ein Kosmetikstudio und klagte gegen die Beklagte auf Restzahlung der Kosten für eine Botox-Behandlung. Die Beklagte machte widerklagend geltend, dass die Klägerin die Rechnung an ihren Arbeitgeber versendet und damit einen Datenschutzverstoß begangen habe. Der Beklagten wurden im Ausgangsverfahren (LG Wiesbaden, Urteil vom 11.07.2019) 1.200,00 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die auf einen höheren Betrag gerichtete Berufung wurde zurückgewiesen.
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Aktenzeichen:
OLG Frankfurt, Beschluss 05.12.2019 – 8 U 164/19
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Betrag:
1200
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Nutzung und Weitergabe von Arbeitnehmerfotos
Veröffentlichung von Mitarbeiterfoto auf Facebook ohne Einwilligung der Arbeitnehmerin
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Aktenzeichen:
ArbG Lübeck, Beschluss vom 20.06.2019 – 1 Ca 538/19
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Betrag:
1000
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Weitergabe von Arbeitnehmerdaten
Der Kläger hatte sich bei der Beklagten beworben. Die Beklagte sandte eine Antwort auf die Bewerbung des Klägers irrtümlich an das XING-Profil eines Dritten, der den Kläger kannte und ihn sowie die Beklagte über den Datenschutzverstoß informierte.
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Aktenzeichen:
LG Darmstadt, Urteil vom 26.05.2020 – 13 O 244/19
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Betrag:
1000
| zum Urteil |
Verstoß:
Auskunft nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis erst nach 6 Monaten und auch dann nicht vollständig
Eine Arbeitnehmerin erhielt ihre Auskunft nach Art. 15 DSGVO erst nach 6 Monaten und auch dann nicht vollständig. Die Vorinstanz (ArbG Herne vom 4. September 2020 – 5 Ca 178/20) hatte den Anspruch noch gänzlich abgewiesen, die folgende Instanz (BAG, Urteil vom 04.05.2022 – 2 AZR 363/21) verwarf später die auf ein höheres Schmerzensgeld gerichtete Revision.
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Aktenzeichen:
LAG Hamm, Urteil vom 11.05.2021 – 6 Sa 1260/20
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Betrag:
1000
| zum Urteil |
Verstoß:
Verspätete Auskunft entgegen Art. 15 DSGVO
Eine Arbeitnehmerin erhielt ihre Auskunft nach Art. 15 DSGVO erst nach 6 Monaten und auch dann nicht vollständig. Die Vorinstanz (LAG Hamm vom 11. Mai 2021 – 6 Sa 1260/20) hatte 1000,00 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, das BAG verwarf die auf ein höheres Schmerzensgeld gerichtete Revision.
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Aktenzeichen:
BAG, Urteil vom 04.05.2022 – 2 AZR 363/21
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Betrag:
1000
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Nutzung der Arbeitnehmerdaten
Verspätete Löschung der Daten einer Ex-Arbeitnehmerin auf der Unternehmenswebsite
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Aktenzeichen:
ArbG Neuruppin, Urteil vom 14.12.2021 – 2 Ca 554/21
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Betrag:
1000
| zum Urteil |
Verstoß:
Verspätete Auskunft entgegen Art. 15 DSGVO (nach 19 Tagen statt unverzüglich)
Der Kläger hatte sich bei der Beklagten beworben und stellte Jahre später eine Anfrage, ob noch Daten bei ihm gespeichert waren. Das war nicht der Fall, da die Beklagte Bewerberdaten regelmäßig löscht. Die Negativauskunft erfolgte aber erst nach 19 Tagen, was aus Sicht des Gerichts nicht mehr "unverzüglich" war.
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Aktenzeichen:
Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 03.11.2023 - 5 Ca 877/23
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Betrag:
750
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Nutzung der Arbeitnehmerdaten
Im Aufhebungsvertrag der Klägerin war vereinbart, dass nach Ende des Arbeitsverhältnisses auch ihre Fotos nicht mehr genutzt werden dürfen. Versehentlich blieb jedoch ein pdf mit ihren Daten online. Die Vorinstanz (Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2020 - 5 Ca 4806/19) hatte ihr 300 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die auf ein höheres Schmerzensgeld gerichtete Berufung blieb erfolglos.
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Aktenzeichen:
LAG Köln, Urteil vom 14.09.2020 – 2 Sa 358/20
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Betrag:
300
| zum Urteil |