Anspruch auf Schadensersatz?
Verstoß gegen Datenschutz gem. DSGVO?
Jetzt über Schmerzensgelder informieren.
Sind Sie Opfer eines Datenschutz-Verstoßes geworden? Dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und damit einhergehender Schmerzensgelder!
Gemäß Art. 82 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) hat jede Person, die aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat, in Form von Schmerzensgeld Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter. Denn mit einer Verletzung der DSGVO geht fast immer eine Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung einher.
Schadensersatzklagen, welche auf DSGVO-Verstößen basieren, werden in unserer heutigen Zeit immer bedeutender. Aus diesem Grund erhalten Sie in unserer Schmerzensgeld-Tabelle einen Überblick über alle Schmerzensgelder, die bisher von Gerichten den Opfern zugesprochen wurden.
DSGVO-Schmerzensgelder - Wann kann ich sie geltend machen?
Grundsätzlich ist jeder einer Verletzung durch die DSGVO zugrundeliegende Nachteil ersatzfähig. Hierzu zählen Nachteile am Vermögen des Geschädigten sowie an dessen rechtlich geschützten Gütern. Dabei genügen nach der Meinung vieler Gerichte schon Sorgen über den Datenverlust, um eine Schmerzensgeldklage erfolgreich auf den Weg zu bringen. Das angerufene Gericht wird prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen von Art. 82 DSGVO erfüllt sind und daraufhin über die Höhe der Schmerzensgelder bestimmen.
Wenn Sie vermuten, dass jemand Ihre Rechte verletzt hat, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir stehen Ihnen als Fachanwälte im IT-Recht mit unserer jahrelangen Erfahrung im Datenschutzrecht zur Seite und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben und begleiten Sie durch diesen Prozess. Denn DSGVO-Schadensersatz erhält man nur, wenn man diesen vor einem ordentlichen Gericht geltend macht. Sollten Sie Schmerzensgelder in Höhe von 5.000€ und mehr einklagen wollen, so ist dafür die Beauftragung eines Rechtsanwaltes sogar verpflichtend.
Selbstverständlich ist bei der Beurteilung, ob Schmerzensgelder geltend gemacht werden können, immer der konkrete Einzelfall zu betrachten! Aus diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden verschiedene Beispiele aufgelistet, in welchen Lebenslagen Verstöße gegen die DSGVO vorliegen könnten.
Verstoß gegen die DSGVO bei Arbeitnehmern
Werden Sie an Ihrem Arbeitsplatz von Videokameras überwacht? Benutzt Ihre Führungskraft Fotos von Ihnen für seinen Webauftritt oder veröffentlicht er diese in sozialen Medien, ohne Ihr vorheriges Einverständnis eingeholt zu haben? Verwehrt Ihnen Ihr Chef Ihr Auskunftsrecht darüber, welche Ihrer personenbezogenen Daten er zu welchen Zwecken verwendet und verarbeitet hat? Dann liegt vermutlich auch hier ein Verstoß gegen die DSGVO vor und Sie haben ein Recht auf Schmerzensgelder!
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und wir helfen Ihnen dabei, Ihre DSGVO-Schmerzensgelder einzufordern.
Schmerzensgelder in Folge von Hackerangriffen
Haben Sie eine E-Mail erhalten, in der Sie ein Unternehmen darüber informiert, dass Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind? Dass ein Hacker Ihre personenbezogenen Daten weiterverarbeitet und an Dritte weitergegeben hat? Haben Sie nun Sorge, was Cyberkriminelle alles mit Ihren Adress-, Bank-, Steuer- sowie Kommunikationsdaten anstellen können?
Kontaktieren Sie uns noch heute und wir klären mit Ihnen, auf welche Schmerzensgelder Sie aufgrund dieses DSGVO-Verstoßes ein Anrecht haben.
Verstoß gegen den Datenschutz aufgrund von Videoüberwachung
Hat Ihr Nachbar, Ihr Vermieter oder Ihr Arbeitgeber eine Überwachungskamera aufgestellt und werden Sie damit ohne berechtigtes Interesse gefilmt? Fühlen Sie sich dadurch beaobachtet und ausspioniert? Dann haben Sie das Recht, Einspruch zu erheben, denn mit der Aufstellung einer Kamera werden Sie und Ihre personenbezogenen Daten aufgezeichnet und verarbeitet.
Machen Sie jetzt Ihre DSGVO-Schmerzensgelder wegen unerlaubter Videoüberachung geltend und nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!
Schadensersatz wegen unerlaubter Werbung und Tracking
Sie erhalten regelmäßig unzählige E-Mails mit Werbung, obwohl Sie diesen gar nicht zugestimmt haben? Sie werden auf Websites nicht über das Setzen von Cookies informiert und haben somit keinen Einfluss darauf, welche Ihrer personenbezogenen Daten der Anbieter weiterverarbeiten wird?
Informieren Sie sich hier über Schmerzensgelder gemäß DSGVO. Wir beraten Sie gerne!
Schadensersatz wegen Schufa-Speicherung
Informieren Sie sich hier über Schmerzensgelder gemäß DSGVO. Wir beraten Sie gerne!
Schadensersatz aufgrund sonstiger Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung
Sie haben gemäß der DSGVO Ihr Recht geltend gemacht und vergebens eine Auskunft erhoben, welche Unternehmen und sonstigen Organisationen personenbezogene Daten von Ihnen gespeichert und verarbeitet haben? Sie wurden an die SCHUFA gemeldet, obwohl Sie gezahlt und keinen Anlass für einen Vermerk gegeben haben? Dann können wir Ihnen auch hier weiterhelfen!
Kontaktieren Sie uns und schildern Sie uns Ihr Problem. Gemeinsam werden wir prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Schmerzensgelder haben.