Hier finden Sie eine aktuelle Tabelle mit den DSGVO-Schmerzensgeldern, die bisher von Gerichten zugesprochen wurden. Die Tabelle kann für Sie einen Anhaltspunkt bieten, mit wie viel Schmerzensgeld Sie rechnen können. Der tatsächliche Wert hängt jedoch von verschiedensten Faktoren ab und ist jeweils eine Einzelfallentscheidung des Gerichts.
Verstoß | Aktenzeichen | Betrag | |
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Verstoß:
Zu schwache TOMs zur Verhinderung von Scraping
Ein weiteres Urteil zum sog. "Scraping", bei dem Daten von Nutzern aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+ gesammelt und Telefonnummern zugeordnet werden.
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Aktenzeichen:
LG Paderborn, Urteil vom 24.02.2023 - 3 O 220/22
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Betrag:
1000
| zum Urteil |
Verstoß:
Unzulässige Datenverarbeitung für Werbung
Die Beklagte Jameda betreibt ein Bewertungsportal, bei dem sie ohne Zustimmung der Klägerin ein Profil erstellt hatte, mit dem die Klägerin nicht einverstanden war. Die Klägerin stützte ihr Löschbegehren u.a. auf einen Datenschutzverstoß, den das Gericht bejahte. Die Beklagte wurde zwar nicht zur Schmerzensgeldzahlung, wohl aber zur Freistellung von den Rechtsanwaltskosten verurteilt.
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Aktenzeichen:
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 29.03.2019 - 17 O 178/18
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Betrag:
923
| zum Urteil |
Verstoß:
Zu schwache TOMs zur Verhinderung von Scraping
Das Landgericht setzt sich hier ausführlich mit den Pflichten sozialer Netzwerke wie Facebook oder Google+ auseinander, das sog. "Scraping" zu verhindern, bei dem in großem Umfang öffentlich zugängliche Daten von Nutzern abgefischt und Telefonnummern zugeordnet werden.
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Aktenzeichen:
LG Paderborn, Urteil vom 19.12.2022 - 3 O 99/22
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Betrag:
500
| zum Urteil |
Verstoß:
Zu schwache TOMs zur Verhinderung von Scraping
Ein weiteres Urteil zum sog. "Scraping", bei dem Daten von Nutzern aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+ gesammelt und Telefonnummern zugeordnet werden.
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Aktenzeichen:
LG Paderborn, Urteil vom 13.12.2022 - 2 O 212/22
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Betrag:
500
| zum Urteil |
Verstoß:
Unzulässige Datenverarbeitung für Werbung
Die Beklagte sandte dem Kläger Werbe-E-Mails, obwohl dieser ihr weder seine E-Mail-Adresse noch seine Zustimmung zur werblichen Ansprache gegeben hatte.
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Aktenzeichen:
AG Pfaffenhofen, Urteil vom 09.09.2021 – 2 C 133/21
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Betrag:
300
| zum Urteil |
Verstoß:
Zu schwache TOMs zur Verhinderung von Scraping
Ein Urteil zum sog. "Scraping", bei denen die Telefonnummern von Nutzern sozialer Netzwerke wie Facebook und Google+ massenhaft über das Kontaktimport-Tool ausgelesen werden.
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Aktenzeichen:
LG Stuttgart, Urteil vom 26. Januar 2023 – 53 O 95/22
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Betrag:
300
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Datenweiterleitung an Dritte (Google Fonts)
Der Beklagte nutzte Google Fonts ohne lokale Einbindung auf seiner Website, wodurch die IP-Adresse des Klägers an Google in den USA weitergeleitet wurde.
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Aktenzeichen:
LG München, Urteil vom 20.01.2022, 3 O 17493/20
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Betrag:
100
| zum Urteil |
Verstoß:
Unzulässige Datenverarbeitung für Werbung
Anlässlich des Inkrafttretens der DSGVO bat die Beklagte den Kläger per E-Mail um seine Zustimmung, weiter Newsletter zu erhalten. Der Kläger machte daraufhin Schadensersatz wegen dieser Werbe-E-Mail geltend.
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Aktenzeichen:
AG Diez, Urteil vom 7.11.2018 – 8 C 130/18
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Betrag:
50
| zum Urteil |
Verstoß:
Unzulässige Datenverarbeitung für Werbung
Der Kläger erhielt eine unerwünschte Werbe-E-Mail von einem Unternehmen, dem er weder seine E-Mail-Adresse überlassen noch eine Einwilligung in werbliche Ansprache gegeben hatte.
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Aktenzeichen:
LG Heidelberg, Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 16.03.2022, 4 S 1/21
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Betrag:
25
| zum Urteil |
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