DSGVO-Schmerzensgeld-Tabelle
Deutschland, Hackerangriffe
Hier finden Sie eine aktuelle Tabelle mit den DSGVO-Schmerzensgeldern, die bisher von Gerichten zugesprochen wurden. Die Tabelle kann für Sie einen Anhaltspunkt bieten, mit wie viel Schmerzensgeld Sie rechnen können. Der tatsächliche Wert hängt jedoch von verschiedensten Faktoren ab und ist jeweils eine Einzelfallentscheidung des Gerichts.
Verstoß | Aktenzeichen | Betrag | |
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Verstoß:
Fehlende Datensicherheit
Hackerangriff auf gespeicherte Daten war möglich, keine ausreichenden technischen Schutzmaßnahmen
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Aktenzeichen:
LG München I, Urteil vom 09.12.2021 – 31 O 16606/20
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Betrag:
2500
| zum Urteil |
Verstoß:
Fehlende Datensicherheit
Daten waren nicht hinreichend technisch gesichert und fielen einem Hackerangriff zum Opfer.
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Aktenzeichen:
LG Köln, Urteil vom 18.05.2022, 28 O 328/21
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Betrag:
1200
| zum Urteil |
Verstoß:
Fehlende Information über Datenverwendung, fehlende Sicherheitsmaßnahmen gegen Hackerangriffe und fehlende Information über Angriff bei einem sozialen Netzwerk
Hier wurden gleich mehrere Verstöße gegen die DSGVO gerügt, insbesondere fehlende Informationen und mangelne Datensicherheit. Da es ein Versäumnisurteil ist, belegt dieses Urteil lediglich, dass das Gericht die Ansprüche als schlüssig befunden hat.
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Aktenzeichen:
LG Zwickau, Versäumnisurteil vom 14.09.2022 – 7 O 334/22
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Betrag:
1000
| zum Urteil |
Verstoß:
Zu schwache TOMs zur Verhinderung von Scraping
Das Landgericht setzt sich hier ausführlich mit den Pflichten sozialer Netzwerke wie Facebook oder Google+ auseinander, das sog. "Scraping" zu verhindern, bei dem in großem Umfang öffentlich zugängliche Daten von Nutzern abgefischt und Telefonnummern zugeordnet werden.
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Aktenzeichen:
LG Paderborn, Urteil vom 19.12.2022 - 3 O 99/22
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Betrag:
500
| zum Urteil |
Verstoß:
Zu schwache TOMs zur Verhinderung von Scraping
Ein weiteres Urteil zum sog. "Scraping", bei dem Daten von Nutzern aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+ gesammelt und Telefonnummern zugeordnet werden.
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Aktenzeichen:
LG Paderborn, Urteil vom 13.12.2022 - 2 O 212/22
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Betrag:
500
| zum Urteil |
Verstoß:
Zu schwache TOMs zur Verhinderung von Scraping
Ein weiteres Urteil zum sog. "Scraping", bei dem Daten von Nutzern aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+ gesammelt werden. Insbesondere kann damit die Telefonnummer dem Profil zugeordnet werden.
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Aktenzeichen:
LG Trier, Urteil vom 03.02.2023 - 2 O 50/22
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Betrag:
500
| zum Urteil |
Verstoß:
Zu schwache TOMs zur Verhinderung von Scraping
Ein weiteres Urteil zum sog. "Scraping", bei dem Daten von Nutzern aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+ gesammelt und Telefonnummern zugeordnet werden.
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Aktenzeichen:
LG Lübeck, Urteil vom 25.05.2023 - 15 O 74/22
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Betrag:
500
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Datenweiterleitung
Mit den Daten der Klägerin wurde an einem Gewinnspiel teilgenommen. Daraufhin erhielt die Klägerin unerwünschte Werbeanrufe, weswegen sie Schmerzensgeld wegen Verlusts über die Kontrolle über die eigenen Daten und Zeiteinbußen geltend machte.
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Aktenzeichen:
LG Mannheim, Urteil vom 31.10.2023 - 10 O 80/23
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Betrag:
500
| zum Urteil |
Verstoß:
Keine hinreichende Sicherung personenbezogenen Daten
Die verantwortliche Stelle hatte die personenbezogenen Daten des Klägers nicht hinreichend geschützt, sodass es zu einem Datenleck kam.
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Aktenzeichen:
LG Lübeck, Urteil vom 04.10.2024 - 15 O 216/23
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Betrag:
350
| zum Urteil |
Verstoß:
Zu schwache TOMs zur Verhinderung von Scraping
Ein Urteil zum sog. "Scraping", bei denen die Telefonnummern von Nutzern sozialer Netzwerke wie Facebook und Google+ massenhaft über das Kontaktimport-Tool ausgelesen werden.
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Aktenzeichen:
LG Stuttgart, Urteil vom 26. Januar 2023 – 53 O 95/22
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Betrag:
300
| zum Urteil |
Verstoß:
Zu schwache TOMs zur Verhinderung von Scraping
Ein weiteres Urteil zum sog. "Scraping", bei dem Daten von Nutzern aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+ gesammelt und Telefonnummern zugeordnet werden.
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Aktenzeichen:
LG Bonn, Urteil vom 07.06.2023 - 13 O 126/22
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Betrag:
250
| zum Urteil |
Verstoß:
Unerlaubte Datenweiterleitung von Gesundheitsdaten
Durch ein Versehen wurden eine Excel-Liste mit Patienten eines Impfzentrums und deren Name, Anschrift, Geburtsdatum, vorgesehener Impfstoff und Erst-/Zweitimpfung an 1200 Empfänger verschickt.
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Aktenzeichen:
LG Essen, Urteil vom 02.06.2022 - 1 O 272/21
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Betrag:
100
| zum Urteil |