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Verstoß: Veröffentlichung von falschen Daten durch eine Auskunftei

  • Beschreibung
    Eine Auskunftei hatte falsche Daten über den Kläger gespeichert, wodurch sich sein Score-Wert drastisch verschlechterte. Es handelt sich hier um ein Anerkenntnisurteil, was bedeutet, dass der Beklagte den Anspruch (wohl auf gerichtlichen Hinweis) anerkannt hat. Vom ausgeurteilten Betrag sind 7500€ Schmerzensgeld, der Rest wohl Anwaltskosten.
  • Aktenzeichen
    LG Darmstadt, Anerkenntnisurteil vom 13.07.2022 - 7 O 53/21
  • Kategorie(n)
    Sonstige Probleme
  • Betrag
    7500 €

Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, wobei die Orndungshaft an dem jeweiligen Geschäftsführer der Beklagten zu vollstrecken ist, zu unterlassen,

in Bezug auf den Kläger folgende Daten öffentlich zugänglich zu machen:

  • „Mitarbeiter: 36“ und/oder
  • „Jahresumsatz: 5.040.000 €“ und/oder
  • „Höchster aktuell überfälliger Betrag: 1.877 €“ und/oder
  • „Höchster aktuell offener Betrag: 31,978€“ und/oder
  • „Höchste offene Forderung: 35.852€“ und/oder
  • „Anzahl Lieferantenerfahrungen: 17“ und/oder
  • „Generelles Zahlungsverhalten: 1 Tage über Ziel“ und/oder
  • „Zahlungsverhalten vereinbarungsgemäß: 90%“ und/oder
  • „Durchschnittliche offene Forderung: 7.376 €“ sowie

in Bezug auf den Kläger und dessen Unternehmen folgende Bewertungen öffentlich zugänglich zu machen:

„Aggregierte Risikoeinschätzung: Mäßig

B denkt…

  • Gesamteinschätzung dieses Unternehmens über die nächsten 12 Monate: Bedenken hinsichtlich der Stabilität
  • Basierend auf dem prognostizierten Ausfallrisiko: erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit
  • Basierend auf von B für dieses Unternehmen erhaltenen Lieferantendaten: deutet auf pünktliches oder leicht verspätetes hin
  • B Einzelkreditempfehlung: 6.800 €
  • B Gesamtkreditempfehlung: 28.000 €

Das empfohlene Limit basiert auf einem mäßigen bis hohen Ausfallrisiko und der in der Vergangenheit üblichen Kreditnutzung von Firmen derselben Branche.“

und/oder

  • „B Score (ehemaliger C Score): 26
  • Risikolevel des Unternehmens: mäßig-hoch
  • Ausfallwahrscheinlichkeit in den nächsten 12 Monaten: 4,20 %
  • Zahlungsindex: 79, geringes Risiko (100), hohes Risiko (0)
  • Aktuelles: seit 03.09.2020 […]
  • B-Risiko-Indikator: 3: Höheres Risiko als der Durchschnitt“

und/oder

B Score (ehemaliger C Score): 26

  • Dieses Unternehmen ist in einer Branche mit hohem Risiko tätig
  • Prozentsatz überfälliger Erfahrungen niedriger als Branchendurchschnitt
  • Geographischer Standort deutet auf höheres finanzielles Risiko hin
  • Geringeres Risiko als das durchschnittliche Risiko für diese Anzahl an Mitarbeitern
  • Risikolevel: mäßig-hoch
  • Raw Score: 1310
  • Ausfallwarhscheinlichkeit: 4,20 %
  • Branchendurchscnitt: 53“

und/oder

„B Score (ehemaliger C Score) [Abdruck]

und/oder [Abdruck]

Und/oder

„B Rating

  • Aktuelles seit 03.09.2020
  • Kapitalstärke auf Basis des Eigenkapitals: 0: Kapitalstärke nicht ermittelbar
  • B-Risiko-Indikator: 3. Höheres Risiko als der Durchschnitt“

wenn dies jeweils geschieh, wie aus dem am 18.09.202 unter der URL … abgerufenen folgenden auszugsweisen Datenbankausdruck ersichtlich: [Abdruck]

 

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 9.502,41 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 09.06.2021 zu zahlen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.